Der Vorstand
Der Vorstand des Vereines leitet den Verband und setzt sich aus jeweils mind. 2 Vertretern von drei Interessengruppen zusammen. Dazu gehören Vertreter aus Politik, Vertreter aus Land nutzenden Bereichen (Land-, Forst-, Fischwirtschaft) und Vertreter anerkannter Naturschutzverbände. Die Aufgaben des Vorstandes beinhalten die Aufstellung von Maßnahmenlisten, die Vorbereitung und Einberufung von Mitgliederversammlungen, Personalangelegenheiten, die Berufung eines Fachbeirates sowie die Aufstellung des Haushaltplanes für den Verein.
Dazu trifft sich der Vorstand regelmäßig, um über künftige Aufgaben, Probleme und Projekte zu diskutieren. Die Koordinierungsstelle informiert zu geplanten und zum Stand der laufenden Projekte. In der Satzung des Verbandes ist die Arbeit des Vorstandes definiert.