Gebänderte Prachtlibelle © G.Pistora
Eisvogel © G.Pistora
 

Umsetzung genehmigter Projekte zum naturnahen Gewässerausbau

 

Neben der Abstimmung mit den beteiligten Akteuren, der Umsetzung von praktischen Maßnahmen im Zuge der Gewässerunterhaltung in Zusammenarbeit mit Bauhöfen und Freiwilligen und der Hilfe bei der Beantragung von Fördermitteln, erstellt das Projektmanagement im Auftrag der Kommunen der LEADER-Gebiete Delitzscher Land und Dübener Heide die erforderlichen Planungsunterlagen für die Genehmigung von naturnahen Gewässerausbau-vorhaben.

Maßnahmenplanung im Gelände

 

In diesem Rahmen haben die Projektkoordinatoren Umweltverträglichkeits-Vorprüfungen, Anträge auf wasserrechtliche Genehmigung nach § 26 SächsWG und Anträge auf Erteilung einer Plangenehmigung gemäß § 68 Wasserhaushaltsgesetz für den naturnahen Gewässerausbau an insgesamt 18 Fließgewässern in 12 Kommunen bearbeitet. Bisher liegen uns 4 wasserrechtliche Genehmigungen vor. Davon sollen die nachfolgenden 3 Vorhaben in der Vegetationsruhe im Herbst/Winter 2021/22 umgesetzt werden.

 

Planskizze für Vorhaben der Gewässerentwicklung

 


Gewässerentwicklung Authausener Bach (Stadt Bad Düben) – Rückbau eines Wehres bei km 1+300

 

Die Stadt Bad Düben beabsichtigt, zur Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit, bei km 1+300 den Abriss eines Querbauwerkes am Authausener Bach vorzunehmen. Es handelt sich um ein sanierungsbedürftiges Schützenwehr, das aktuell nicht mehr genutzt wird. Das Wehr stellt ein Wanderhindernis für Fische und gewässergebundene Kleinstlebewesen dar und soll daher zurückgebaut werden. Gleichzeitig soll der beidseitig am Ufer befindliche massive Uferverbau aus Beton entfernt werden. Dadurch wird eine Verbesserung der Gewässerstruktur und eine Verzahnung von Land- und Wasserlebensraum erzielt. Der natürliche Lebensraum für Kleinstlebewesen, Fische und andere am Gewässer lebende Organismen wird durch die Maßnahmen ökologisch aufgewertet und es wird ein Beitrag zur Erfüllung der Ziele der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) geleistet. Im Auftrag der Stadt Bad Düben erstellte das Gewässermanagement des LPV Nordwestsachsen e. V. einen Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung nach § 26 SächsWG für den Rückbau des Querbauwerkes und des massiven Uferverbaus. Das Vorhaben wurde im Februar 2020 durch das Landratsamt Nordsachsen genehmigt. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgte im Herbst 2021. Die Ergebnisse können bei hier angesehen werden. 

 

Wehr am Authausener Bach bei km 1+300


Grabenöffnung Wellauner Graben

 

Ziel des Projektes ist die Öffnung eines auf einer Länge von 58 m verfüllten Abschnittes des Wellauner Grabens etwa 500 m nordwestlich von Wellaune, einem Ortsteil der Stadt Bad Düben. Der Gewässerabschnitt liegt zwischen zwei ehemaligen Lehmbrüchen, innerhalb der Schutzgebietskulisse des FFH-Gebietes „Vereinigte Mulde und Muldeauen“, des SPA-Gebietes „Vereinigte Mulde“ und des Flächennaturdenkmales „Lehmgruben Wellaune“ sowie im Überschwemmungsgebiet „Mulde mit Mühlgraben in Eilenburg“. Der Graben wurde nach Auskunft von Ortsansässigen im Jahr 2002 verfüllt. Durch die Verfüllung ist eine ordnungsgemäße Wasserabführung durch den Wellauner Graben bei Hochwasserereignissen nicht mehr gewährleistet. Durch die Verfüllung kommt es im Falle von Hochwasserereignissen zu einem erheblichen Rückstau. Die Auswirkungen dieses Rückstaus reichen bis zum etwa 350 m östlich des verfüllten Grabenabschnittes liegenden Durchlass unter der B 2. Dadurch besteht das Risiko einer Beeinträchtigung der Nutzbarkeit bzw. einer Beschädigung der B 2 sowie des anliegenden Radweges bei Hochwasserereignissen, wie bereits 2013 geschehen. Die Stadt Bad Düben beabsichtigt daher, die Durchgängigkeit des Wellauner Grabens zur Verbesserung des Abflusses bei Hochwasser und zur Minimierung möglicher Hochwasserschäden wiederherzustellen. Erhebliche negative Auswirkungen auf anliegende Biotope, geschützte Arten oder Schutzgüter des Naturhaushaltes werden durch geeignete Maßnahmen vermieden und zu fällende Gehölze durch Ersatzpflanzungen kompensiert. Das Vorhaben wurde von der Vorplanung bis hin zur Genehmigungsreife durch das Gewässermanagement des LPV Nordwestsachsen e. V. begleitet. Neben der Abstimmung mit den beteiligten Akteuren und der Koordinierung der erforderlichen Vorleistungen für die detaillierte Projektplanung (u. a. Vermessung, Bodenbeprobung), erstellten wir im Auftrag der Stadt Bad Düben die für die Genehmigung des Vorhabens erforderlichen Unterlagen (UVP-Vorprüfung, Antrag auf Plangenehmigung und FFH-Verträglichkeitsuntersuchung). Die wasserrechtliche Plangenehmigung wurde im Juni 2021 durch das zuständige Umweltamt erteilt. Geplanter Umsetzungszeitraum ist der Herbst/Winter 2021/22.

 

Bodenbeprobung nach LAGA PN 98

Kartierung des Vorhabenbereichs am Wellauner Graben


Gewässerentwicklung Boydaer Bach

 

Im Auftrag der Gemeinde Schönwölkau erstellten die Gewässermanager des LPV Nordwestsachsen einen Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung nach § 26 SächsWG für das Vorhaben "Gewässerentwicklung Boydaer Bach". Der Projektbereich liegt am Boydaer Bach/Fließgraben im FND „Fließgraben am Kämmereirand“ sowie innerhalb der Natura 2000-Schutzgebiete „Leinegebiet“ (FFH-Gebiet) und „Kämmereiforst und Leineaue“ (SPA-Gebiet) und zeichnet sich durch eine relativ naturnahe Ausprägung aus.

Gewässerentwicklung Boydaer Bach - Lageplan der Maßnahmen

 

Neben dem Umbau eines Durchlasses zu einem ökologisch durchgängigen Bauwerk, sind weitere Ziele des Vorhabens die Reaktivierung eines temporär trockenliegenden Gewässerlaufes im FND „Fließgraben am Kämmereirand“ und der Rückbau einer Verrohrung in Verbindung mit der Herstellung einer Sohlrampe an einem vorhandenen Absturz. Planmäßig soll im Herbst/Winter 2021 zunächst mit dem Rückbau der defekten Verrohrung und der Herstellung der Sohlrampe begonnen werden.

Absturz mit defektem Rohr, Umbau zu Sohlrampe geplant

 

Durch die Maßnahmen soll der Höhenunterschied am Zulauf des zu reaktivierenden Bachlaufes in den Hauptlauf ausgeglichen und die Gewässersohle stabilisiert werden. Gleichzeitig wird die ökologische Durchgängigkeit für Fische und Makrozoobenthos wiederhergestellt.

 

Boydaer Bach im FND "Fließgraben am Kämmereirand"