Gebänderte Prachtlibelle © G.Pistora
Eisvogel © G.Pistora
 

Weitere Einblicke in die Arbeit unserer Gewässerkoordinatorinnen – Boydaer Bach Teil 1

In den nächsten Tagen wollen wir Euch einen Vorhabensbereich am Boydaer Bach, auch Fließgraben genannt, genauer vorstellen. Das Gewässer liegt hauptsächlich im Gebiet der Gemeinde Schönwölkau.

 

Zunächst ein Einblick aus naturschutzfachlicher Sicht:

Das Gebiet besitzt nahezu vollständig den Status als Flächennaturdenkmal (FND „Fließgraben am Kämmereirand“) und befindet sich zu großen Teilen im Eigentum der Sächsischen Landesstiftung Natur und Umwelt. Zudem ist die Fläche als FFH-Gebiet („Leinegebiet“) ausgewiesen und hat damit einen Schutzstatus von europäischem Rang. Weiterhin liegen hier insgesamt 3 Kreisbiotope (Kämmereiteich, Röhricht nördlich Kupsal, Auwald und Röhricht nördlich Kupsal), die nach § 30 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (BNatSchG) und nach § 21 des Sächsischen Naturschutzgesetzes (SächsNatSchG) geschützt sind. Insgesamt besitzt das Gebiet eine komplexe Habitatstruktur, wobei besonders der Auwald, der ursprüngliche Verlauf des Fließgrabens und der angelegte Teich mit zahlreichen Schilf- und Seggenröhrichten hervorzuheben sind. Das FND „Fließgraben am Kämmereirand“ bietet zahlreichen Tierarten hervorragende Lebensbedingungen. So sind hier u.a. Zaun- und Waldeidechse, Teichmolch sowie Schwarz- und Rotmilan zu finden. Auch einige Libellenarten, wie die Blutrote Heidelibelle oder die Frühe Adonislibelle kommen im Gebiet vor. Darüber hinaus zählt das Gebiet zum Jagdhabitat des Großen Mausohrs, welches nach Anhang II und IV der FFH-Richtlinie als geschützte Fledermaus gilt. Diese Art stellt die größte Fledermaus Sachsens mit einer Körperlänge von 6,5 bis 8,0 cm und einer Flügelspannweite von 35 bis 43 cm dar. Diese Art konnte sogar im Frühjahr 2020 im Vorhabensgebiet durch die Gewässerkoordinatorinnen beobachtet werden.

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Veröffentlichung

Fr, 07. Mai 2021

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